Kriminalprävention ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Polizei, Verwaltung, Kinder- und Jugendhilfe und andere Akteure müssen zusammenarbeiten, um für alle das Risiko zu senken, Opfer von Kriminalität zu werden.
Prävention ist neben der Opferhilfe und dem öffentlichen Eintreten für Opferbelange eines der zentralen Satzungsziele des WEISSEN RINGS, der dabei wie keine andere Institution die Perspektive der Opferhilfe und des Opferschutzes ein.
In regelmäßigen Abständen tagt der Fachbeirat Kriminalprävention, der über Initiativen und Kampagnen zur Förderung des Präventionsgedankens und über Kooperationen mit anderen Organisationen zu diesem Zweck berät. Zudem beschäftigt er sich mit der Rechtslage im Hinblick auf die Kriminalprävention. Er ist besetzt mit Fachleuten aus Polizei, Justiz und Wissenschaft.
Im Bereich „Prävention“ dieser Website finden Sie Informationen zu derzeit aktuellen Projekten und Kooperationen.
Stand: September 2013
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Der WEISSE RING hilft Kriminalitätsopfern und ihren Angehörigen bei der Bewältigung ihrer oft sehr schwierigen Lage. Die ca. 3000 ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer des Vereins kümmern sich um Menschen, die Opfer einer vorsätzlichen Straftat geworden sind, außerdem auch um die vielen anderen, die davon mittelbar betroffen sind. Die Helferinnen und Helfer, die hierfür besonders geschult sind, leisten immateriellen Beistand und materielle Hilfe. Ihre Arbeit wird getragen von den mehr als 50.000 Mitgliedern des Vereins und den vielen Bürgerinnen und Bürgern, die den WEISSEN RING moralisch, politisch und finanziell unterstützen.
Opferhilfe bedeutet nicht nur menschliche Zuwendung und praktische Hilfestellung sondern auch die Verhinderung zukünftiger Straftaten. Insoweit ist Kriminalprävention der beste Opferschutz! Denn keine weitere Straftat heißt auch: Kein weiteres Opfer, keine erneute Opferwerdung, kein weiterer Schaden – und damit insgesamt ein Mehr an Sicherheit und Sicherheitsgefühl. Der WEISSE RING trägt dazu bei, dass Straftaten vermieden werden.
Gerade die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des WEISSEN RINGS erfahren aus der Betreuung der Opfer und Ihren Angehörigen unmittelbar, dass Sicherheit zu den Grundbedürfnissen der Menschen gehört und zentraler Bestandteil ihrer Lebensqualität ist. Sie kennen die Ängste und Gefühle, Einstellungen und Haltungen der Opfer. Die Menschen wollen in Sicherheit leben und vor Kriminalität geschützt werden. Sie wollen nicht Opfer werden – und schon gar nicht ein zweites Mal. Sie wollen zutreffend unterrichtet werden über das Risiko, Opfer zu werden, und sie wollen wissen, wie sie sich vor Straftaten schützen können.
Kriminalprävention ist deshalb eine zentrale Aufgabe des WEISSEN RINGS, wie die Satzung hervorhebt.
Das Mandat des WEISSEN RINGS ist hierbei, dass er wie keine andere Einrichtung die Ideen und Forderungen der Opferhilfe und des Opferschutzes in die gesamtgesellschaftliche Aufgabe „Kriminalitätsvorbeugung“ einbringen kann. Er macht auch Vorschläge zur täterorientierten Prävention, sieht sich jedoch nicht als Experte für Fragen der Täterbehandlung und äußert sich daher nicht im Einzelnen zu Fragen, die sich mit der Bestrafung des Täters und dem Vollzug der Strafe befassen.
Auf der Basis dieser Expertise des WEISSEN RINGS werden im Folgenden Forderungen formuliert, die alle Akteure der Kriminalprävention betreffen.
Kriminalitätsvorbeugung umfasst die Gesamtheit aller staatlichen und nicht-staatlichen Programme und Maßnahmen, die vorrangig darauf gerichtet sind, Kriminalität sowohl als gesamtgesellschaftliches Phänomen wie auch als individuelle Erfahrung zu verhindern, zu mindern oder in ihren Folgen gering zu halten. Opferbezogene Kriminalprävention zielt darauf ab, dass Menschen nicht zu Opfern von Kriminalität werden und sie im Falle einer gegen sie gerichteten Straftat vor weiterer Schädigung bewahrt werden.
Opferorientierte Kriminalprävention soll vor allem eine primäre Opferwerdung durch strafbare Handlungen verhindern, jedoch auch eine sekundäre Viktimisierung im polizeilichen und justiziellen Strafverfahren sowie durch das soziale Umfeld des Opfers. Jede Opferwerdung bedeutet eine Beeinträchtigung der persönlichen Freiheit und der Lebensqualität. Viele Folgen von Straftaten sind für das Opfer und seine Angehörigen irreparabel. Auch ist die Verhinderung von Kriminalität und Opferwerdung regelmäßig kostengünstiger als Strafverfolgung, Strafvollzug und Therapie. Kriminalitätsvorbeugung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, an der sich eine Vielzahl von Trägern und Einrichtungen aus allen gesellschaftlichen und politischen Bereichen beteiligt. Auch die Europäische Union hat sich diese Aufgabe zu Eigen gemacht (Art. 67 AEUV). Als die Einrichtung der Opferhilfe ist der WEISSE RING hier weitaus mehr als nur ein Akteur unter vielen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des WEISSEN RINGS erleben, wie Kriminalitätsopfer empfinden und leiden und wie andere mit ihnen umgehen. Daraus ergibt sich ein Erfahrungswissen, das der WEISSE RING für eine opferorientierte Kriminalitätsvorbeugung nutzt. Er kann wie keine andere Einrichtung die Ideen und Forderungen der Opferhilfe und des Opferschutzes in die gesamtgesellschaftliche Aufgabe „Kriminalitätsvorbeugung“ einbringen.
In allen Polizeigesetzen der Bundesländer ist die Gefahrenabwehr ein integraler Bestandteil des polizeilichen Gesamtauftrags. Kriminalprävention wird als Teil der Gefahrenabwehr gesehen – somit ist Kriminalitätsvorbeugung eine polizeiliche Kernaufgabe. In den Polizeigesetzen wird diese Kernaufgabe aber unterschiedlich formuliert. Zum Teil wird die Aufgabe der Prävention ausdrücklich erwähnt, während dies in anderen Polizeigesetzen nicht der Fall ist; dort muss die polizeiliche Aufgabe der Kriminalitätsvorbeugung aus dem Ziel der Gefahrenabwehr abgeleitet werden.
Vor diesem Hintergrund haben die zuständigen Fachgremien der Ständigen Konferenz der Innenminister- und senatoren der Länder Leitlinien zur polizeilichen Kriminalprävention erarbeitet. Diese sind die gemeinsame fachliche Grundlage der deutschen Polizei. Dort heißt es u.a., dass die polizeiliche Prioritätensetzung die inhaltliche Vorrangigkeit und die zeitliche Vorgängigkeit der Kriminalprävention gegenüber der Strafverfolgung berücksichtigen soll. Kriminalprävention müsse daher selbstverständlicher Bestandteil polizeilichen Alltagshandelns sein.
Der WEISSE RING fordert, diesen Präventionsauftrag der Polizei eindeutig zu benennen und in den Polizeigesetzen aller Länder klar zum Ausdruck zu bringen. Sprache schafft Realitäten, weshalb eine nur indirekte Formulierung im Gesetz die Bedeutung dieser Polizeiaufgabe und folglich die Intensität ihrer Umsetzung mindern kann.
Mit Blick auf das Rechtsstaatsprinzip erscheint die Aufnahme in eine Regelung mit Gesetzescharakter sehr wünschenswert, auch um der teilweise geäußerten Meinung entgegenzuwirken, Kriminalprävention sei innerhalb des polizeilichen Aufgabenspektrums eine Tätigkeit von nachrangiger Bedeutung.
Zwar ist die Polizei gerade auf kommunaler Ebene häufig Initiator und Träger kriminalpräventiver Projekte, dennoch wird in der Praxis der Polizei Kriminalitätsvorbeugung unterschiedlich gewichtet, sowohl in Bezug auf das Selbstverständnis der Polizei als auch hinsichtlich der aufgewendeten Ressourcen. Der WEISSE RING fordert die spürbare personelle Verstärkung der weitestgehend vorhandenen Präventionsdienststellen in den Polizeibehörden. Dabei ist eine regelmäßige Ausstattung mit Kräften anzustreben, die ausschließlich für diese Aufgabe zuständig sind. In den Präventionsdienststellen müssen die opferorientierte Prävention und der Opferschutz besonders berücksichtigt werden.
Unter „sekundärer Viktimisierung“ versteht man alle Maßnahmen und Ereignisse, die zu einer zusätzlichen Schädigung des Opfers nach der Straftat oder zu einer Festschreibung seiner Opferrolle führen. Insbesondere bei Opfern von Sexual- und Gewaltkriminalität sowie bei kindlichen Opfern kann das Strafverfahren zu einer sekundären Viktimisierung beitragen. Nicht selten werden – insbesondere bei konfrontativen Verteidigungsstrategien – der persönliche Lebensbereich, Krankheiten und das Sexualleben des Opfers einer Befragung ohne erkennbaren Zusammenhang mit der zu verhandelnden Tat unterzogen. Hinzu kommen manchmal auch Angriffe auf die moralische Integrität des Opfers. Opfer klagen darüber, dass sie mit ihrer Sicht der Tat und der Tatfolgen nicht zu Wort gekommen sind und dass ihre Verletzungen nicht angemessen gewürdigt worden sind.
Auch wenn die verschiedenen Ursachen und Auswirkungen der sekundären Viktimisierung wissenschaftlich noch nicht abschließend geklärt sind, gehören entsprechende Erfahrungen zum Alltagswissen der Opferhelfer des WEISSEN RINGS. Es liegen hierzu auch Intensivinterviews und systematische Opferbefragungen vor, die dies belegen. Weitere Untersuchungen hierzu sowie zu den Auswirkungen der Opferschutzgesetzgebung seit 1986, zu den verbleibenden Opferbedürfnissen, sowie zu den Umsetzungsdefiziten in der Praxis und geeigneten Gegenmaßnahmen sind dringend wünschenswert. Solche Untersuchungen sollten auch von den Justizverwaltungen unterstützt werden.
Unstrittig scheint, dass sich mehrfach wiederholte Vernehmungen zum selben Verfahrensgegenstand sowie ein unverhältnismäßig langer Zeitraum zwischen Anzeige und Hauptverhandlung negativ auf die Geschädigten auswirken. Der WEISSE RING fordert den Gesetzgeber und die Strafrechtspraxis auf, alle Möglichkeiten zu verfahrensbeschleunigenden Maßnahmen und zur Vermeidung von Mehrfachvernehmungen auszuschöpfen. Wegen weiterer Anliegen zum Opferschutz im Strafverfahren wird auf die strafrechtspolitischen Forderungen des WEISSEN RINGS verwiesen.
In vielen Kommunen wird bereits die Idee der Kommunalen Kriminalprävention gelebt und erfolgreich umgesetzt. Dieser sozialraumorientierte Ansatz fußt auf der Überlegung, dass Kriminalität dort begegnet werden muss, wo sie entsteht. Ein hohes Maß an Sicherheit und geringe Kriminalitätsraten in einer Kommune sind nicht nur für die Wohnbevölkerung, deren Lebensqualität und deren Sicherheitsgefühl von hoher Bedeutung, sondern stellen auch einen standortrelevanten Wirtschaftsfaktor dar.
Der WEISSE RING fordert, dass die Schaffung von vernetzten kommunalen kriminalpräventiven Strukturen unter Leitung der lokalen und/oder regionalen Verantwortlichen zum Standard wird. Die Gemeindeordnungen der Länder bieten die gesetzlichen Möglichkeiten, um solche Strukturen oder zumindest deren Rahmenbedingungen verbindlich vorzugeben. Kommunale Kriminalprävention ist Teil der Daseinsvorsorge sowie eines sozialen Gemeinwesens und damit kommunale Aufgabe.
Um die kommunale Kriminalprävention zielorientiert zu gestalten, sind regelmäßige regionale Analysen zur Kriminalitätslage und zum Sicherheitsgefühl erforderlich. Für die Planung und strukturierte Umsetzung von Projekten sollten Standards zur Qualitätssicherung kriminalpräventiver Projekte herangezogen werden, wie sie z.B. der niedersächsische Landespräventionsrat 2005 entwickelt hat (sog. Beccaria-Standards – www.beccaria.de)
Schulen sind durch die Schulgesetze der Länder zur Wahrnehmung eines umfassenden Bildungs- und Erziehungsauftrages verpflichtet, d.h. sie sind für eine gelingende Sozialisation und die Sozialentwicklung der Schülerinnen und Schüler verantwortlich. Dazu gehört insbesondere die Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen. Jede Form von Kriminalität an Schulen ist für die Zielerreichung dieses umfassenden Bildungs-und Erziehungsauftrags kontraproduktiv. Dies zeigen beispielsweise Studien zum Zusammenhang von Mobbing, Unterrichtsstörungen, Schulabsentismus, schulischer Leistung, psychischen Erkrankungen und Kriminalität. Folglich ist Kriminalprävention eine Aufgabe von Schulen, wobei sie bereits an der Verhinderung scheinbar leichten Formen von Devianz, wie Mobbing, ansetzen muss, wenn sie erfolgreich sein will. Die entsprechenden Maßnahmen (Unterrichtseinheiten, Trainingsprogramme, Peer-Mediation, Schulordnung, Projekte) sind umso wirkungsvoller, je früher sie ansetzen, je stärker sie das schulische Umfeld mit einbeziehen (“Setting-Ansatz“), je breiter sie von allen Beteiligten unterstützt werden und je nachhaltiger sie sind, z.B. durch ihre Strukturiertheit und regelmäßige Durchführung oder durch Verankerung im Schulprogramm.
In vielen Schulen werden bereits kriminalpräventive Programme mit verschiedenen Ausrichtungen umgesetzt. Insbesondere werden Projekte und Initiativen zur Gewaltprävention, zur Suchtprävention, zur Prävention von Risiken und Straftaten im Umgang mit Neuen Medien oder zur Extremismusprävention angewandt oder gefördert. Dies geschieht allerdings nicht flächendeckend, sondern ist derzeit überwiegend vom Engagement einzelner Schulleiterinnen, Schulleiter und Lehrkräfte abhängig und damit eher dem Zufall oder der Einsicht der handelnden Akteure überlassen.
Der WEISSE RING fordert die Länder auf, an allen Schularten bedarfsorientiert altersgerechte Kriminalpräventionsprogramme einzurichten. Dies erfordert eine verbindliche Verankerung in den Bildungsplänen der Länder und den Curricula der Schulen. Gleiches gilt für die erste und zweite Phase der Lehrerausbildung. Entsprechende Angebote in der Lehrerfort- und Weiterbildung sind auszubauen. Der Nutzung von bereits evaluierten Programmen und Projekten kommt dabei besondere Bedeutung zu. Bereits praktizierte und weiter auszubauende Kooperationen zwischen Schulen und anderen Akteuren der Kriminalprävention, etwa lokalen Polizeidienststellen oder der Kinder- und Jugendhilfe in Form der Schulsozialarbeit, unterstützen die Verstetigung einzelner Aktivitäten.
Zivilgesellschaftliche Organisationen sind bei der Gestaltung kriminalpräventiver Maßnahmen weitgehend unabhängig. Einfluss kann durch die Formulierung einschlägiger sozialer Normen genommen werden. Eine „Ethik der Kriminalprävention“ sollte Qualitätsstandards für Projekte mit kriminalpräventiver Zielsetzung festlegen, so dass sich Nutzer mit geringem Aufwand über Stärken und Schwächen von Präventionsprogrammen informieren können. Eine Orientierung bietet auch hierfür die übersichtliche Beccaria Toolbox des Landespräventionsrates Niedersachsen aus dem Jahr 2005, die in 16 Sprachen vorliegt. (www.beccaria.de)
Kriminalpräventive Aktivitäten sollten vernetzt erfolgen und koordiniert werden. Wenn Kriminalprävention gelingen soll, ist die Ansiedlung dieser Koordinierungsstellen bei den Verantwortlichen gemäß der Devise „Prävention ist Chefsache“ erforderlich. Das bedeutet, dass etwa bei Polizeidienststellen und Schulen grundsätzlich die Leiterinnen und Leiter in der Pflicht sind. Entsprechendes gilt für die Kommunen. Auf der Ebene der Länder und des Bundes müssen die Regierungen ressortübergreifend Verantwortung dafür übernehmen, dass Prävention in ihrem Verantwortungsbereich gelingt. Herausgehobene Weisungsbefugnis und integrative Kompetenz hochrangiger Entscheidungsträger schaffen günstige Ausgangsbedingungen für die gesellschaftliche Akzeptanz und das Gelingen von Kriminalprävention.
Kriminalpräventive Aufgaben betreffen viele Bereiche. Auf kommunaler Ebene beispielsweise werden in der Regel das Ordnungsamt, Abteilungen für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Tourismus, Wirtschaftsförderung, Polizei, Schulen, Kinder- und Jugendhilfe einbezogen. Aufgrund dieser Komplexität sind Koordinierungsstellen notwendig, die kriminalpräventive Maßnahmen planen, umsetzen und überwachen. Hierfür gibt es auf örtlicher oder regionaler Ebene bereits vielfach unterschiedlich organisierte Gremien der Kommunalen Kriminalprävention, die sich behörden- und institutionsübergreifend relevanter Kriminalitätsfelder annehmen. Auf Ebene der Bundesländer haben Landespräventionsräte oder vergleichbare Gremien diese Aufgabe übernommen.
In einem aktuellen Ergebnisbericht von Expertinnen und Experten des Zukunftsdialogs der Bundeskanzlerin (Quelle: www.dialog-ueber-deutschland.de) wird zum Thema Kriminalität und Sicherheit vorgeschlagen, ein Nationales Zentrum für Kriminalprävention einzurichten, das empirisch fundiertes Wissen für eine evidenzbasierte Prävention und Kontrolle von Kriminalität erarbeitet und für die Politik handlungsorientiert aufbereitet. Der WEISSE RING unterstützt diesen Vorschlag.
Kriminalpräventive Maßnahmen sollten hinsichtlich ihres Verlaufs und ihrer Wirkung evaluiert werden. Die Orientierung an Standards zur Qualitätssicherung kriminalpräventiver Projekte - beispielsweise an den Beccaria-Standards (www.beccaria.de) - sollte zur Norm werden.